Gebäudetrennwand

Eine Trennwand zwischen zwei Gebäuden bezeichnet man als Gebäudetrennwand. Sie besteht hauptsächlich aus festen Baumaterialien wie etwa Stahlbeton und/oder Ziegel. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass man zwei sich direkt angrenzende Gebäude zwar als eine Einheit eingestuft werden, aber trotzdem als zwei verschiedene Objekte angesehen werden kann.

Einsatzgebiete

Gebäudetrennwände kommen gerne dann zum Einsatz, wenn ein Gesamtkomplex gestaltet werden soll, der Architekt dabei aber zwei oder mehrere separate Gebäudebereiche schaffen will. Gebäudetrennwände müssen daher schon bei der Planung eines Neubaus berücksichtigt werden.

Diese Art von Trennwand ist fest installiert und nicht beweglich. Sie wirkt sowohl wärme- als auch schalldämmend.

Besonderheiten einer Gebäudetrennwand

Gebäudetrennwände sind gesetzlich verpflichtend einzubauen, wenn ein Gebäude bzw. ein Brandabschmitt mehr als 40 Meter Länge besitzt. Dann erfüllt die Gebäudetrennband die Funktion, bei Ausbruch eines Feuers das Übergreifen von einem Gebäude auf ein anderes zu verhindern. In Ausnahmefällen kann die Bauaufsichtsbehörde auch längere Abstände genehmigen, wenn die Nutzung des Gebäudes es erfordert. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass es hinsichtlich des Brandschutzes zu keiner weiteren Gefährdung kommt.

Bei landwirtschaftlichen Gebäuden (z. B. einem Bauernhof) mit einer Fläche von über 2.000 m³ müssen zudem Brandwände eingesetzt werden.

Häufig verwendete Materialien

Zum Einsatz kommen vor allem Materialien, aus denen ebenfalls die Hauswand eines Objektes ebenfalls besteht. In den meisten Fällen also Ziegel oder Stahlbeton.

Händler und Hersteller von Gebäudetrennwänden

(noch keine)

Ihre Firma ist nicht dabei? Dann schreiben Sie uns. » Kontakt